Palme Verkehrsberatung
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Die Anlässe einer MPU

Aus dem Anordnungsschreiben der Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich die Fragestellung der Begutachtung und damit auch, welche Nachweise erforderlich sind.

Jede MPU hat einen konkreten Anlass. Er bestimmt die Fragestellung der Begutachtung und die erforderlichen Nachweise.

Die folgenden Abschnitte beschreiben die häufigsten Anlässe und das, was in der Begutachtung jeweils im Vordergrund steht.

Die Angaben sind allgemein gehalten. Maßgeblich ist der Bescheid, der Ihnen zugestellt wurde.

Die Anlässe im Einzelnen

Alkohol

Ab 1,6 PromilleDie Fahrerlaubnisbehörde ordnet in der Regel eine MPU an, auch bei einem erstmaligen Vorfall.
Wiederholte AuffälligkeitZwei Trunkenheitsfahrten führen häufig schon unterhalb dieser Grenze zur Anordnung.
FragestellungTrinkverhalten vor und nach dem Vorfall sowie der heutige Umgang mit Alkohol. Je nach Fall wird Abstinenz oder kontrollierter Konsum verlangt.

Drogen und Medikamente

Nachgewiesener KonsumCannabis, Amphetamine, Kokain, Opiate und andere Substanzen, auch außerhalb einer Fahrt.
AbstinenznachweisOhne lückenlosen Nachweis über den geforderten Zeitraum ist die Begutachtung in aller Regel aussichtslos.
FragestellungDauer und Stabilität der Abstinenz sowie die Umstände, unter denen der Konsum begonnen hat.

Punkte und Straftaten

Acht PunkteBei acht Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Neuerteilung verlangt die Behörde in der Regel ein positives Gutachten.
Straftaten im VerkehrNötigung, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung oder Gewalt im Straßenverkehr.
FragestellungEinmaliger Vorfall oder wiederkehrendes Verhalten, und welche Veränderungen seither belegbar sind.

Probezeit und Ersterteilung

Ohne bisherige FahrerlaubnisEine MPU kann auch verlangt werden, wenn nie eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, etwa nach Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nach Drogenauffälligkeiten.
In der ProbezeitSchwerwiegende Verstöße führen zu Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. In der Folge kann eine Begutachtung angeordnet werden.
FragestellungUmgang mit Verkehrsregeln und Risikobereitschaft.
Hände unterschreiben ein Dokument auf einem hellen Schreibtisch

Abstinenznachweis

Bei Drogen und in vielen Alkoholfällen ist der Nachweis Voraussetzung für eine erfolgreiche Begutachtung.

  • Urinscreenings über sechs oder zwölf Monate mit kurzfristig angekündigten Terminen
  • Haaranalysen, sofern Haarlänge und Fragestellung das zulassen
  • Nur Programme und Labore, die den geltenden Beurteilungskriterien entsprechen
  • Startzeitpunkt, Laufzeit und Kosten klären wir vor der Anmeldung

Inhalte der Sitzungen

Die Gewichtung richtet sich nach dem Anlass. In jedem Gutachten kommen diese vier Bereiche vor.

Vorgeschichte

Rekonstruktion des Vorfalls und der Umstände, die dazu geführt haben.

Veränderung

Was sich seither geändert hat, seit wann, und womit sich das belegen lässt.

Nachweise

Abstinenzbelege, Bescheinigungen und Teilnahmenachweise, vollständig und in der geforderten Form.

Untersuchungsgespräch

Übung der Gesprächssituation, einschließlich Nachfragen zu Widersprüchen in der Darstellung.

Abgrenzung

Die Verkehrsberatung ist keine Begutachtungsstelle. Gutachten zur Fahreignung erstellen ausschließlich amtlich anerkannte Begutachtungsstellen nach Anlage 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Eine Zusage zum Ergebnis ist deshalb nicht möglich.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für Fragen zu Bescheid, Fristen oder Widerspruch ist eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht zuständig.

Erstgespräch

Im Erstgespräch sehen wir uns den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde an und klären, welche Fragestellung geprüft wird, welche Nachweise nötig sind und welcher Zeitrahmen gilt.

0178 5358511